Finanzberichterstattung

Finanzberichterstattung - periodische Berichterstattung sozialistischer Betriebe, Kombinate, Einrichtungen und wirtschaftsleitender Organe Tiber die Erfüllung des Planteiles Finanzen an die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik u. a. Organe im Rahmen des zentralisierten staatlichen Berichtswesens. Die in die Finanzberichterstattung aufzunehmenden Kennzifferngrößen entstammen als Istzahlen überwiegend unmittelbar der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik, insbesondere der Finanz- und der Kostenrechnung. Das Kennziffernprogramm ist in seinem Umfang und seiner Struktur z. T. wirtschaftsbereichsbezogen, berücksichtigt ferner bestimmte Besonderheiten der Berichtspflichtigen (z. B. reduzierte Planung und Abrechnung) sowie den Berichtszeitraum (Monat, Quartal, Jahr). Es bleibt über einen längeren Zeitabschnitt (in der Regel Fünfjahrplanperiode) relativ konstant, unterliegt aber dennoch Veränderungen infolge der sich wandelnden Informationsbedürfnisse der Berichtsempfänger. Für Industriebetriebe mit vollen Anforderungen an die Erfassung und Nachweisführung in Rechnungsführung und Statistik erstreckt sich die monatliche Finanzberichterstattung hauptsächlich auf Plan- und Istkennziffern über die realisierte Warenproduktion zu Betriebspreisen, die Gesamtselbstkosten der abgesetzten Warenproduktion, das einheitliche Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust), das Nettoergebnis (erwirtschaftetes Betriebsergebnis abzüglich Produktionsfondsabgabe) und die Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt. Das einheitliche Betriebsergebnis wird auch in seiner voraussichtlichen Höhe für die beiden Folgemonate des Berichtszeitraumes angegeben. Gegenstand der vierteljährlichen Finanzberichterstattung für den gen. Betriebskreis sind vornehmlich Plan- und Istdaten über die Eigenerwirtschaftung der finanziellen Mittel für die erweiterte Reproduktion (Amortisationsaufkommen und -verwendung, Erwirtschaftung und Verwendung des Gewinns u. a.) sowie über Kosten und Eigenleistung. Gesondert ausgewiesen werden quartalsweise die Kosten für Ausschuss, Nacharbeiten und Garantieleistungen. Der Finanzberichterstattung zuzuordnen ist der vierteljährliche Nachweis der Umlaufmittel (Umlaufmittelnachweis) und der Finanzierung der Umlaufmittel Als jährliche Finanzberichterstattung hat sie im allgemeinen die Form des Kontrollberichts.