Finanzdienstleistungsinstitut
Ein Finanzdienstleistungsinstitut ist ein Unternehmen, das Finanzdienstleistungen unternimmt. Ein Kriterium ist hierbei, dass der Umfang der Tätigkeit einen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert. Daneben müssen die Dienstleistungen für andere Personen erbracht werden. Im wesentlichen handelt es sich damit um die gewerbsmäßige Erbringung der Leistungen.
Ein Finanzdienstleistungsinstitut unterliegt dem deutschen Kreditwesengesetz. Damit die Institute die Dienstleistungen erbringen dürfen, brauchen sie die Erlaubnis der BaFin. Die Erlaubnis ist hierbei an Voraussetzungen geknüpft, deren Vorhandensein nachgewiesen werden muss. Ein Finanzdienstleistungsinstitut muss über eine angemessene Eigenkapitalbasis verfügen. Der Inhaber oder Vorstand des Unternehmens muss über eine fachliche Eignung verfügen. Zudem muss ein Geschäftsplan vorliegen, der über die notwendige Tragfähigkeit verfügt.
Gerade bezüglich der fachlichen Eignung des Inhabers ist anzumerken, dass die Eignung nicht aus einer Ausbildung bestehen muss. Es können auch alle anderen Eignungen in fachlicher Hinsicht nachgewiesen werden, die zu einer Erlaubniserteilung geeignet sind.