Finanzholding-Gesellschaft

Die Finanzholding-Gesellschaft ist ein Unternehmen, das im Finanzsektor tätig ist. Sie verfügt über Tochterunternehmen. Diese Tochterunternehmen bestehen hauptsächlich - in der Regel ausschließlich - aus Unternehmen, die selbst im Finanzsektor tätig sind. Sie verfügen mindestens über ein Wertpapierhandelsunternehmen oder über ein Einlagenkreditinstitut.

Inzwischen haben sich Finanzholding-Gruppen gebildet, an deren Führungsposition selbst eine Finanzholding-Gesellschaft steht. Die Gesellschaft muss in diesem Fall über dieselbe Eigenkapitalbasis verfügen, wie die angeschlossenen Unternehmen. Die Unternehmen zeigen in der Regel eine hohe Komplexität.

Die Regelungen bezüglich der Meldepflichten und anderen gesetzlich geregelten Pflichten sind für die Gesellschaft in gleicher Weise gültig wie für die restlichen Unternehmen der Gruppe. Die Finanzholding-Gesellschaft unterliegt ebenfalls der Bankenaufsicht, die Maßnahmen gegen die Gesellschaft ergreifen kann, wenn Verstöße festgestellt werden. Bei Verstößen gegen die Mitteilungspflichten kann das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen das Stimmrecht für die untergeordneten Unternehmen untersagen.