finanzielle Bilanzierung

Finanzielle Bilanzierung - wichtige Methode der Leitung und Planung, mit deren Hilfe die für die Produktion. Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts bzw. Nationaleinkommens entscheidenden Prozesse der Bildung und Verwendung zentraler und dezentraler Geldfonds der sozialistischen Gesellschaft geplant, analysiert und kontrolliert werden. Die finanzielle Bilanzierung ist wichtiger Bestandteil der volkswirtschaftlichen Gesamtbilanzierung. Sie gewährleistet die Übereinstimmung von materiellen und finanziellen Prozessen in der Volkswirtschaft und dient der aktiven Ausnutzung der Finanzen im System der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung. Hauptgegenstand der finanzielle Bilanzierung sind die Geldprozesse, die die planmäßige Transformation des Nationaleinkommens von seiner Aufkommensseite (Einkommen der produktiv Tätigen und Reineinkommen der Gesellschaft) in seine Verwendungsstruktur (Akkumulation, Konsumtion) gewährleisten. Die spezifische Funktion der finanzielle Bilanzierung besteht darin, diesen Prozess nachweisbar zu machen und ihn aktiv zu beeinflussen. Die vom IX. Parteitag beschlossenen Aufgaben bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft setzen eine hohe Wirksamkeit des sozialistischen Finanzsystems voraus. Bei der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik kommt der planmäßigen Ausnutzung der Finanzen eine bedeutende Rolle zu. Damit werden zugleich höhere Anforderungen an die finanzielle Planung und Bilanzierung gestellt. - Die Grundaufgaben der finanzielle Bilanzierung werden über ein System finanzieller Bilanzen (auch als Geldbilanzen bezeichnet) verwirklicht. Das System der zentralen finanziellen Bilanzen besteht einerseits aus spezifischen Finanzbilanzen, die sich aus den Besonderheiten der verschiedenen Bestandteile des Finanzsystems ergeben (Bilanz des Staatshaushalts), Kreditbilanz (Kreditplanung), Bilanz der finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe, Kombinate und Zweige, Versicherungsbilanz, Valutapläne) sowie weiterer Zweig- und Teilbilanzen, zum anderen aus einer koordinierenden komplexen Bilanz, die das Zusammenwirken der verschiedenen Finanzkategorien zum Gegenstand hat (Finanzbilanz des Staates). Bilanz des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und des Nationaleinkommens.