Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben

Finanzierung wissenschaftlich-technischer Aufgaben, auftragsgebundene - Finanzierung wissenschaftlich-technischer Leistungen, die auf der Grundlage von Wirtschaftsverträgen oder auf Weisung übergeordneter Organe zu erarbeiten sind und als Kooperationsleistung abgerechnet und bezahlt werden. Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen finanzieren auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Aufgaben bis zu ihrer Bezahlung durch den Auftraggeber auf der Grundlage des Umlaufmittelplanes aus Eigenmitteln und P Krediten. Die Höhe des Eigenmittelanteils legt das übergeordnete Organ in Abstimmung mit der Bank fest, sie soll mindestens 50 % betragen. Betriebe finanzieren auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Aufgaben ebenfalls im Rahmen des Umlaufmittelplanes, bei Zustimmung ihrer Bank können sie auch zeitweilig freie Mittel des Fonds Wissenschaft und Technik zur Finanzierung planmäßiger Umlaufmittel einsetzen. Entstehen Aufwendungen für auftragsgebundene wissenschaftlich-technische Aufgaben ohne Wirtschaftsvertrag, auf Weisung übergeordneter Organe, so ist eine Vorfinanzierung möglich.