Finanzkennziffern

Finanzkennziffern - dem Inhalt und Umfang nach begrifflich definierte, zahlenmäßige Ausdrücke für ökonomische Prozesse und Erscheinungen, die alle wertmäßig erfassbaren Seiten des sozialistischen Reproduktionsprozesses charakterisieren. Finanzkennziffern widerspiegeln vor allem die Prozesse der Bildung, Verteilung und Verwendung finanzieller Fonds, wie sie sich z. B. in den Abführungen der Betriebe an den Staatshaushalt in Form der Produktionsfondsabgabe, Nettogewinnabführung usw. oder in der Kreditgewährung in Form der Umlaufmittelkredite ausdrücken. Finanzkennziffern sind unentbehrliche Hilfsmittel für die Leitung, Planung und ökonomische Stimulierung der sozialistischen Volkswirtschaft. Sie geben als Plankennziffern Auskunft über Zielstellungen und als Ist-Kennziffern über den Entwicklungsstand. Hierbei werden sowohl absolute (quantitative) Finanzkennziffern, z. B. Akkumulationsfonds, Konsumtionsfonds, Nettogewinnabführung, als auch relative (qualitative) Finanzkennziffern, z. B. das Verhältnis Akkumulation/Konsumtion, Eigenmittel/Kredit, Aufwendungen aus gesellschaftlichen Fonds pro Kopf der Bevölkerung usw. angewandt, um spezifische Prozesse und Erscheinungen ausdrücken zu können. Dabei erhalten die qualitativen Finanzkennziffern zunehmende Bedeutung. In der Planung werden Finanzkennziffern häufig in Form von Limiten vorgegeben, z. B. Bargeldlimit, Kreditlimit. Finanzkennziffern sind auch Grundlage für die Finanzkontrolle und die finanzökonomische Analyse. Die Kontroll- und Analysenobjekte werden u. a. mit Hilfe von Finanzkennziffern gebildet, z. B. die Entwicklung des Sparvolumens, die Inanspruchnahme von Haushaltszuschüssen usw.