Finanzkontrolle

Finanzkontrolle - von der wertmäßigen Seite ausgehende Kontrolle des sozialistischen Reproduktionsprozesses. Sie ist Ausdruck der Kontrollfunktion der sozialistischen Finanzen und neben der materiellen Kontrolle eine spezifische Erscheinungsform der Kontrolle der Volkswirtschaft. Entsprechend dem Wesen der Kontrolle im Sozialismus ist die Finanzkontrolle eine Kontrolle durch und für die Gesellschaft, die den Zielen der Politik der Partei- und Staatsführung untergeordnet ist und ihrer Durchsetzung dient. Ausgangspunkt der Finanzkontrolle bilden Wert- bzw. Finanzkennziffern, die im Ergebnis von Plan-Ist-Vergleichen, Plan-Plan-Vergleichen, Niveau-, Zeitoder Relationsvergleichen ermittelt wurden. Dieser Vergleich wird durch Ursachen-Wirkungs-Forschung zur finanzökonomischen Analyse weitergeführt und dient dem Ziel, Maßnahmen einzuleiten, um Mängel zu beseitigen bzw. positive Erfahrungen der Werktätigen zu verallgemeinern und ihre Realisierung zu sichern. Das Kriterium für die Qualität der Finanzkontrolle ist die Veränderung. Die Finanzkontrolle ist ihrem Wesen nach eine Plankontrolle, die aus der Einheit der Kontrolle der Qualität und der Erfüllung der Pläne besteht. Mit Hilfe der Finanzkontrolle wird die Verteilung und der Verbrauch gesellschaftlicher Arbeit, die in der sozialistischen Warenproduktion nur über das allg. Wertmaß Geld gemessen werden können, kontrolliert. Die Finanzkontrolle ist somit eine Kontrolle mit Hilfe des Geldes, weshalb sie auch als Kontrolle durch die Mark bezeichnet wird. Die Finanzkontrolle schließt die Kontrolle über die Ausnutzung aller Geldfunktionen in der Volkswirtschaft ein, also auch der Wertmaßfunktion.