Finanzkraft

Finanzkraft - bürgerlicher Terminus für die finanziellen Potenzen eines Staates, staatlichen Organs, staatlichen Verbandes bzw. Teilverbandes (z. B. Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde). Die Finanzkraft wird vor allem durch das eigene Aufkommen an Abgaben, Steuern und Einnahmen aus Vermögensbesitz repräsentiert. Sie ist weitgehend abhängig von den ökonomischen Bedingungen und der Festlegung der Finanz- und Abgabenhoheit. Die differenzierte Finanzkraft wird unter kapitalistischen Bedingungen durch den Finanzausgleich nicht hinreichend ausgeglichen.