Finanzorgane

Finanzorgane - staatliche Organe und Institutionen zur Durchsetzung der Finanzpolitik, deren spezielle Aufgabe in der Planung, Bilanzierung und Realisierung sowie Abrechnung und Kontrolle finanzieller Beziehungen und Fonds besteht. Dazu gehören in der DDR: a) das Ministerium der Finanzen einschließlich der Organe der Staatlichen Finanzrevision; b) die Abt. Finanzen der örtlichen Staatsorgane; c) die Staatsbank der DDR; d) die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR; e) die Deutsche Außenhandelsbank AG; f) die Deutsche Handelsbank; g) die Sparkassen; h) die Staatliche Versicherung der DDR; i) die Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG). Die unter a) und b) angeführten Finanzorgane werden auch als Finanzorgane i. e. S. bzw. als Haushaltsorgane (ohne Staatliche Finanzrevision), die unter c), d), e), f) und g) erwähnten Finanzorgane zusammen mit den genossenschaftlichen Kreditinstitut (Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR, Reichsbahn-Spar- und -darlehenskassen, Bäuerliche Handelsgenossenschaften) als Bankorgane, die unter h) und i) gen. Finanzorgane zusammen mit der Verwaltung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (einem Organ des FDGB) als Versicherungsorgane bez. Die Tätigkeit der Finanzorgane im Sozialismus ist darauf gerichtet, aktiv mit Hilfe der Finanzen auf die Realisierung der wirtschafts und sozialpolitischen Ziele des sozialistischen Staates zur Lösung der Hauptaufgabe Einfluss zu nehmen und dazu im Prozess der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne den effektiven Einsatz der finanziellen Mittel zu sichern. Zur Realisierung dieses Zieles haben die Mitarbeiter der Finanzorgane den Auftrag, vorausschauend auf höchste Effektivität volkswirtschaftlicher Prozesse Einfluss zu nehmen, durch Kontrolle und Analyse Leistungs- und Effektivitätsreserven zu erschließen, die besten Erfahrungen der Werktätigen verallgemeinern zu helfen, Vorschläge und Folgerungen für Veränderungen zu unterbreiten und diese durchsetzen zu helfen sowie dafür zu sorgen, dass jede Mark mit höchstem gesellschaftlichen Effekt für die Bevölkerung eingesetzt wird.