Finanzreform

Finanzreform - Umgestaltung des Finanzwesens bürgerlicher Staaten auf der Grundlage der bestehenden Klassenverhältnisse, ohne mit seinem überlieferten Zustand grundsätzlich zu brechen, insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Staatseinnahmen (Arten, Gewichtigkeit innerhalb des gesamten Steueraufkommens, Bemessungsgrundlage, Sätze, Befreiungen usw.) und gegebenenfalls der Staatsausgaben sowie bezüglich der Verteilung der Haushaltseinnahmen und -ausgaben auf die Ebenen der staatlichen Verwaltung (Gebietskörperschaften) in Verbindung mit dem Finanzausgleich.