Finanzrevision

Finanzrevision - 1. Form der Finanzkontrolle ökonomischer Prozesse und Erscheinungen in der sozialistischen Volkswirtschaft. Die Finanzrevision ist eine dokumentarische Prüfung der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Sparsamkeit bei der Planung, Verwendung und Abrechnung finanzieller Mittel der zentralen und örtlichen Staatsorgane, staatlichen Einrichtungen, Kombinate, Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe. Spezifische Merkmale der Finanzrevision sind die Prüfung von Dokumenten an Ort und Stelle, die persönliche Inaugenscheinnahme der Prüfungsobjekte und die enge Zusammenarbeit mit den Leitern und Kollektiven bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Revisionen. Durch die Finanzrevision wird auf die weitere konsequente sozialistische Intensivierung der Volkswirtschaft, die Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven, die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Sparsamkeit, die Finanzdisziplin sowie auf die Ordnung im Umgang mit dem Volkseigentum Einfluss genommen und zur konsequenten Durchsetzung gesamtstaatlicher Interessen beigetragen. Die Finanzrevision wird von innerbetrieblichen und staatlichen Revisionsorganen durchgeführt. - 2. Staatliche Finanzrevision beim Ministerium der Finanzen, ein staatliches Revisionsorgan. Die Staatliche Finanzrevision ist ein zentrales staatliches Revisionsorgan. Sie organisiert einheitliche, unabhängige und auf die Verwirklichung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung gerichtete Finanzrevision in zentralen und örtlichen Staatsorganen, staatlichen Einrichtungen, Kombinaten, Betrieben und wirtschaftsleitenden Organen. Die Staatliche Finanzrevision ist Bestandteil des Ministeriums der Finanzen der DDR. Ihre Prüfungen sind auf die strikte Durchführung der Beschlüsse der Partei- und Staatsführung auf dem Gebiet der Haushalts- und Finanzwirtschaft, auf die strenge Durchsetzung sozialistischer Sparsamkeit sowie auf die ordnungsgemäße Verwaltung und sorgsame Nutzung des Volkseigentums gerichtet. Die Staatliche Finanzrevision arbeitet bei ihren Prüfungen eng mit den Organen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion sowie den anderen Finanz- und Bankorganen, den Staats- und wirtschaftsleitenden Organen zusammen. Ihr bes. Anliegen ist die Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven durch Vertiefung der Intensivierung und Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis in allen Bereichen und auf allen Ebenen der sozialistischen Volkswirtschaft. Damit trägt sie bei zur Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Staatliche Finanzrevision nutzt positive Erfahrungen der sozialistischen Betriebswirtschaft und der umfassenden Verwirklichung der sozialistischen Sparsamkeit auf der Basis von Bestwerten, Normativen und Vergleichskennziffern. Bei der Aufdeckung und Mobilisierung von Reserven stützt sie sich auf eine enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften in den Kombinaten, Betrieben und staatlichen Einrichtungen sowie auf Hinweise und Vorschläge der Werktätigen. Im Ergebnis der Prüfungen werden Auflagen zur Beseitigung aufgetretener Verletzungen von Rechtsvorschriften sowie Vorschläge zur Qualifizierung der Leitung und zur Erschließung von Leistungs- und Effektivitätsreserven unterbreitet. - Ein Grundzug der Tätigkeit der Staatlichen Finanzrevision besteht darin, die Werktätigen und ihre Leitungen in ihrem Kampf um höchste volkswirtschaftliche Ergebnisse und bei der Vermeidung von Verlusten zu unterstützen und positive Erfahrungen zu verallgemeinern. Sie prüft und bestätigt jährlich die Ordnungsmäßigkeit der finanziellen Jahresabschlüsse in allen staatlichen Organen, volkseigenen Betrieben, Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind wesentliche Grundlage der Rechenschaftslegungen der Leiter vor den Leitern der übergeordneten Organe. Weitere Prüfungsarten sind die regelmäßigen Finanzrevision zur turnusmäßigen Prüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit in allen Bereichen der sozialistischen Volkswirtschaft sowie thematische Finanzrevision für zeitlich, sachlich und örtlich abgegrenzte Kontrollaufgaben. Die Staatliche Finanzrevision wertet ihre Prüfungsergebnisse in Form von objektbezogenen, themenbezogenen bzw. zusammengefassten Informationen an die wirtschaftsleitenden Organe sowie die örtlichen und zentralen Staatsorgane aus. Sie unterbreitet dabei Vorschläge zur Qualifizierung der Haushalts- und Finanzwirtschaft, der Kostenarbeit sowie zur Erschließung von Reserven. Auf diese Weise dienen die Ergebnisse der Staatlichen Finanzrevision den Staats- und wirtschaftsleitenden Organen und werden dort für die weitere Qualifizierung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung genutzt.