Firma

Firma -Handelsname, unter dem der Kaufmann (Vollkaufmann), aber auch Gesellschaften und Genossenschaften Handelsgeschäfte betreiben, Unterschriften leisten, klagen und verklagt werden können. Das bürgerliche Handelsrecht unterscheidet zwei wesentliche Arten der Firma: die Personen-(Personal-)firma und die Sachfirma. Die Personenfirma tritt unter dem Namen des Inhabers auf. Die Firma der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sind Sachfirmen, d. h. sie sind vom Gegenstand des Unternehmens entlehnt. Sie müssen stets das betreffende Gesellschaftsverhältnis mit angeben. Die Firma kleinerer Gesellschaften (Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft) enthalten einen oder mehrere Namen der Gesellschafter mit einem Zusatz über das Gesellschaftsverhältnis. Die Firma genießt Firmenschutz. Volkseigene Betriebe und Kombinate gelten nicht als Firma Ausnahmsweise, z. B. bei Außenhandelsbetrieben, werden jedoch auch Bestimmungen über die Firma angewandt. Für die Firma von Privatbetrieben gelten - unter Beachtung der dazu in erlassenen Rechtsvorschriften - die sanktionierten Bestimmungen des Handelsrechts.