fischereiliche Nebenproduktion

Fischereiliche Nebenproduktion, - Nebenproduktion der Binnenfischereibetriebe. Dazu gehören:

a) der Futterfischfang, d. h. der Fang von Fischen, die nicht der menschlichen Ernährung dienen, sondern als eiweißhaltige Futtermittel für landwirtschaftliche Nutztiere oder zur Herstellung von Fischmehl und Fischsilage verwendet werden;

b) der Krebsfang, d. h. der Fang von höheren Krebsen für Speisezwecke; c) die Rohr- und Schilfwerbung und -verarbeitung, d. h. das Ernten von Rohr und Schilf sowie die Verarbeitung in Rohrwebereien; d) die Be- und Verarbeitung von Süßwasserfischen zu hochwertigen Fischerzeugnissen, wie Räucherfischwaren, Fischwaren in Aspik, küchenfertig zubereitete frische und gefrorene Süßwasserfische, u. a.; e) die Produktion von Geflügel; f) die Zucht, Haltung und Nutzung von Pelztieren, insbesondere Nerzen, zur Erzeugung von Tierfellen; g) die Muschelwerbung zur Gewinnung von Muschelschalen als Rohstoff. Die Hilfsproduktion dient der Hauptproduktion, wie Instandhaltung der fischereispezifischen Geräte, Durchführung von Baumaßnahmen und Fertigung von Rationalisierungsmitteln (Fanggeräte; Kähne und Geräte aus Plast).