Fischwirtschaft

Fischwirtschaft - Zweig der Volkswirtschaft, der in die Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei sowie die Verarbeitung und Verwertung der Fänge und ihren Absatz umfasst. Die drei Hauptproduktionsbereiche der Fischwirtschaft werden durch verschiedene Organe geleitet, die - untereinander abgestimmt - dem wachsenden Bedarf an Fisch und Fischprodukten unter steter Beachtung der fischereipolitischen Situation Rechnung tragen. Die Hochseefischerei wird unter Leitung der VVB Hochseefischerei von den VEB Fischkombinaten Rostock und Saßnitz betrieben. Die Küstenfischerei, die von 32 Fischereiproduktionsgenossenschaften (FPG) ausgeübt wird, untersteht dem Ministerium für bezirksgeleitete und Lebensmittelindustrie. Die Binnenfischerei betreiben die VEB Binnenfischerei und 36 Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (PwF); sie werden vom Sektor Binnenfischerei beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft geleitet. Die Fischwirtschaft hat durch umfangreiche Investitionen bes. in der Hochseefischerei (Fischereiflotte) bis 1975 einen kontinuierlichen Produktionsanstieg erreicht; dadurch konnten auch Importe ersetzt werden. Die Erweiterung der Hoheitsbereiche an den fischreichen Küsten durch einige Länder erfordert von der Fischwirtschaft die Suche nach neuen Fanggründen, die entsprechende Sicherung der eigenen Fischereizone sowie die Rationalisierung und die weitere Intensivierung der Binnenfischerei, um den geplanten Bedarf an Fisch und Fischerzeugnissen in Menge und Sortiment zu sichern. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Fisch und Fischerzeugnissen (Warengewicht) betrug in den letzten Jahren in etwa 8,5 kg.