Flachbau

Flachbau: im allgemeinen ein- bis zweigeschossiges Gebäude mit Flachdach; im Industriebau eingeschossiges Gebäude mit großer Grundfläche und mäßiger lichter Höhe (4 bis 8 m), meist mit Hängekran ausgerüstet. Flächenlast Belastung.

Flächenmassengesetz: Gesetz der Bauphysik, nach dem die Schalldämmung einer einschaligen Wand wesentlich von deren Masse je Flächeneinheit bestimmt wird. Wird letztere z. B. verdoppelt, so ergibt sich etwa eine Erhöhung des Schalldämmaßes R um 4 dB.