Flammschutzbehandlung

Flammschutzbehandlung: meist Oberflächenausrüstung (selten Tiefenwirkung) brennbarer Baustoffe und -teile vor bzw. nach ihrer Be-bzw. Verarbeitung mittels Chemikalien (durch Tränken, Tauchen, Besprühen. Streichen, Beschichten o. a.), um sie gegen Entflammen infolge Brand-einwirkung widerstandsfähig zu machen. Die Schutzwirkung ist häufig nur zeitlich begrenzt und bei Plastwerkstoffen nur effektiv und dauer-wirksam durch Beimischung entspr. Inhibitoren vor der endgültigen Verarbeitung. Die Einschätzung der Wirksamkeit einer Flammschutzbehandlung geschieht durch Brandprüfung.