Flurholzanbau

Flurholzanbau - Gehölzanbau außerhalb des Waldes mit Ausnahme von Obstbaumpflanzungen sowie der Siedlungs- und Industriebegrünung. Er ist Teil der Flurholzwirtschaft - der Gesamtheit aller Maßnahmen der Vorbereitung, des Anbaus, der Pflanzung, Pflege, Bewirtschaftung und Räumung von Flurhölzern. Die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe und Betriebe der sozialistischen Landwirtschaft be- wirtschaften die Flurgehölze auf vertraglicher Basis und in Kooperation. In einer landeskulturell hoch entwickelten Landschaft stellt der Flurholzanbau als sozialistische Flurneugestaltung die Gesamtheit von Flurgestaltungsmaßnahmen dar und dient insbesondere dem Ziel, die Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft zu unterstützen. Im Flurholzanbau werden folgende Funktionstypen unterschieden: Abwasser- und Gülleschutzpflanzung, Eingrünung Immisionsschutzpflanzung, Lärmschutzpflanzung, Uferschutzpflanzung und Windschutzpflanzung. Dabei dient der Flurholzanbau gleichzeitig der Erschließung zusätzlicher Möglichkeiten einer Erhöhung des Rohholzaufkommens in der offenen Landschaft.