Flurzwang

Flurzwang - entweder aus der Dorfgemeinschaft hervorgegangene oder vom Grundherrn erzwungene einheitliche Regelung der Nutzung des Ackerlandes und der Feldbewirtschaftung sowie der Weidenutzung für alle Flurstücke des Dorfes oder der Gemeinde. Der Flurzwang war das notwendige Resultat des in viele Einzelstücke zerteilten Bauernbesitzes die eine geregelte Bearbeitung mehrerer, verschiedenen Bauern gehörender, nebeneinander liegender Stücke Landes erforderte (Dreifelderwirtschaft). Anfang des 19. Jh. fiel mit der Aufhebung der Gemengelage und mit der Verbesserung der Feldwirtschaft auch der Flurzwang weg; gewisse Reste finden sich noch im Südwesten der BRD, wo eine starke Flurzersplitterung besteht.