Flussbau

Flussbau: Baumaßnahmen zur Flussregelung, d. h. zur Verbesserung der Linienführung, der Gefälle- und Abflussverhältnisse eines Flusslaufs durch Ufer- und Sohlenverbau. Flusslängsbauwerke werden als Deiche oder Deckwerke (Uferbefestigung), Flussquerbauwerke als Buhnen ausgebildet. Die Flusssohlensicherung kann durch Sohlschwellen. Sinkstücke oder Sohlpanzerung mit erosionssicherem Material, wie z. B. Steinschüttung, Asphalt, Beton, erfolgen. Die Flussverlegung kann der zeitweiligen bauzeitlichen Wasserumleitung oder der ständigen Flussregelung dienen. Die Stauregelung oder Flusskanalisierung erfolgt durch Anordnung mehrerer Stauanlagen (Staustufen). Eine Staustufe besteht aus einem Wehr oder einer Talsperre und gegebenenfalls aus Schiffshebeanlagen (Schiffs-. Bootsschleusen oder Schiffshebewerke), Wasserkraftanlagen und Fischpass. Die Stauregelung von Flüssen ermöglicht einen Binnenschifffahrtsbetrieb mit konstanter Tauchtiefe unabhängig vom schwankenden Abfluss und mit verringertem Energieaufwand.

Flusskläranlage: Absetzkläranlage, die entweder als bes. Absetzanlage unmittelbar an der Einmündung eines Flusses in seinem Vorfluter angeordnet ist oder durch Anstatt eines Flusses in diesem selbst erzeugt wird.

Flusswasserentnahmebauwerk: Bauwerk zur direkten Wasserentnahme aus der fließenden Welle am Flußufer oder im Fluss. Ausgeführt als Pumpwerk am Flussufer, schwimmendes Pumpwerk, Wehranlage mit Stich-(Abzweig)kanal u. a.