Flußtransportversicherung

Flußtransportversicherung - Art der Transportversicherung, bei der der Versicherungsschutz nur Transporte auf Flüssen und Binnengewässern erfasst. Die Flußtransportversicherung wird untergliedert in die Flußgüterversicherung und in die Flußkaskoversicherung. Der Versicherungsschutz in der Flußgiiterversicherung schließt auch die Zahlung von Beiträgen zur Großen Haverei ein. In der Flugkaskoversicherung, die im Rahmen der Binnenschifffahrtversicherung betrieben wird, umfasst der Versicherungsschutz den finanziellen Ersatz für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Binnenwasserfahrzeuges oder schwimmenden Baugerätes (ausgenommen Sportboote) durch schadenstiftende Ereignisse wie z. B. Unfall oder nautisches Verschulden der Beschäftigten. Vom Versicherungsschutz sind ausgeschlossen u. a. Schäden infolge Alter, Korrosion, Abnutzung, mittelbare Schäden wie Nutzungsverluste, Nichterfüllung von Verträgen.