Folgeinvestition

Folgeinvestition - Investition, deren Realisierung durch eine andere Investition (Grundinvestition) veranlasst wird und die Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung, Inbetriebnahme und Nutzung der auslösenden Investition ist. Zu den für die Durchführung und Inbetriebnahme der Grundinvestition unabdingbar notwendigen Folgeinvestition gehören die Erschließungs- und Versorgungsmaßnahmen der Post, Energie- und Wasserwirtschaft und des Verkehrswesens sowie der Umbau oder die Verlegung von Anlagen, deren einwandfreies Funktionieren in Anbetracht der Grundinvestition nicht mehr gewährleistet ist (notwendige Umverlegungen von Ortschaften, Ortsteilen, Produktionsanlagen, Versorgungs- und Verkehrsanlagen). Der Intensivierung dienende Folgeinvestition sind solche zur zweckgebundenen Arbeitskräftefreisetzung für die Grundinvestition in anderen Betrieben des territorialen Einzugsbereichs der Grundinvestition. Als produktionsbedingte Folgeinvestition werden solche in den vor- und nachgelagerten Produktionsstufen (oder Wirtschaftszweigen) bezeichnet. Sie bewirken die wirtschaftliche Nutzung einer Grundinvestition nach Inbetriebnahme durch die Sicherung der Zulieferung ausreichender Rohund Hilfsstoffe und des Absatzes der Erzeugnisse (z. B. Erweiterung der Produktion in Zuliefer und Abnehmerbetrieben). Standortbedingte Folgeinvestition ergeben sich aus den Beziehungen der Grundinvestition zur Entwicklung der Gebiete, Städte und Dörfer (z. B. Wohnungsbauten und Errichtung von Versorgungs- und Folgeeinrichtungen des Handels, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur). Die Folgeinvestition werden bei der Vorbereitung der Grundinvestition ermittelt und sind rechtzeitig mit den für sie zuständigen Auftraggebern durch Abschluss entsprechender Verträge (bes. zeitlich) abzustimmen. In der Regel ist der fachlich jeweils zuständige Auftraggeber für die Vorbereitung und Durchführung der Folgeinvestition verantwortlich.