Fonds der Kombinate

Fonds der Kombinate - Geldfonds (Finanzierungsfonds), die bei der Leitung des Kombinats aus zentralisierten Mitteln der Betriebe des Kombinats gebildet werden. Zu den Fonds der Kombinate gehören u. a.: Der Gewinnfonds dient der Sammlung der Gewinnabführung der Betriebe an den Staat, der Gewinnumverteilung zur Finanzierung planmäßiger Investitionen der Betriebe, soweit ihre eigenen plan mäßigen Mittel (Amortisationen und Gewinne) zur Deckung nicht ausreichen, sowie zeitweiliger geplanter Verlust- und Fondsstützungen. Ferner dient er zur Finanzierung des Verfügungsfonds, des Reservefonds des Kombinats u. a. Fonds. Sehr bedeutsam ist der Fonds Wissenschaft und Technik. Der Kombinatsdirektor ist berechtigt, die Fonds Wissenschaft und Technik der Betriebe bzw. Teile dieser Fonds zu zentralisieren. Der Reservefonds dient u. a. der Deckung erhöhter betrieblicher Kosten, die sich während der Plandurchführung aus neuen Anforderungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergeben und denen keine entsprechenden Erlössteigerungen gegenüberstehen; der Sicherung der Mindestzuführungen zu den Prämienfonds der Betriebe, soweit die Mittel des Gewinnfonds des Kombinats nicht ausreichen; der Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen der Betriebe aus operativen Entscheidungen des Direktors des Kombinats bei der Plandurchführung; der Sicherung der Nettogewinnabführung an den Staat und zur Einlösung von Bürgschaften gegenüber der Bank. Der Investitionsfonds dient der Finanzierung planmäßiger Investitionen, die unter direkter Verantwortung der Kombinatsleitung durchgeführt werden. Der Prämienfonds des Kombinats (Zentrale) dient der Prämierung hervorragender Leistungen der Mitarbeiter der Kombinatsleitung und wird aus dem Gewinnfonds des Kombinats gebildet. Der Kultur- und Sozialfonds dient der Finanzierung der sozialen und kulturellen Einrichtungen. Der Kombinatsdirektor ist berechtigt, mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung Mittel dieses Fonds der Betriebe bei der Kombinatsleitung zu zentralisieren. Der Kombinatsdirektor ist ferner berechtigt, betriebliche Mittel der Reparaturfonds, Konto junger Sozialisten und der Risikofonds zu zentralisieren. Der Risikofonds dient der Finanzierung bestimmter Ansprüche der Vertragspartner bei der Entwicklung und Produktion risikobehafteter Erzeugnisse und Leistungen.