Fonds der LPG

Fonds der LPG - Gesamtheit der zur Durchführung des Produktions- und Zirkulationsprozesses in LPG erforderlichen materiellen und finanziellen Mittel. Sie stellen zum überwiegenden Teil genossenschaftlich - sozialistisches Eigentum dar, können aber auch Volkseigentum und genossenschaftlich genutzte Produktionsmittel umfassen. Alle Fonds der LPG sind entsprechend den volkswirtschaftlichen Aufgaben mit hoher Effektivität zu nutzen, wobei die LPG im Rahmen der Rechtsvorschriften über alle materiellen und finanziellen Mittel verfügen kann. LPG bilden zur Sicherung einer stabilen Produktion sowie zu ihrer planmäßigen Entwicklung und zur ständigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Genossenschaftsmitglieder und Beschäftigten einen Grundfonds, Investitionsfonds, Umlaufmittelfonds, Vergütungs- und Lohnfonds, Prämienfonds, Kultur- und Sozialfonds sowie einen Reservefonds. Die Zuführungen zu den Fonds der LPG erfolgen auf der Grundlage der bestätigten Pläne und sind nach den gesellschaftlichen Erfordernissen und bestehenden staatlichen Regelungen vorzunehmen. Alle Grundfonds sowie die Umlaufmittelfonds im produktiven Bereich sind unteilbar und nur für die Realisierung der gesellschaftlich notwendigen Aufgaben zu verwenden. Die Fonds der LPG durchlaufen im Produktionsprozess und in der wirtschaftlichen Tätigkeit der LPG verschiedene Sphären (Umschlag), teilweise verbleiben sie in der Produktionssphäre (Innenumsatz). Zu den Zirkulationsfonds gehören auch alle anderen Mittel, die in der Zirkulationssphäre fungieren. Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen können die LPG ihre Fonds bzw. Teile derselben in kooperative Einrichtungen einbringen, um durch gemeinsame Nutzung in Verbindung mit Konzentration und Spezialisierung der Produktion die Effektivität zu erhöhen sowie Produktion und Arbeitsproduktivität zu steigern. Die bestehenden Eigentumsverhältnisse an den Fonds der LPG bleiben unverändert, Volkseigentum und genossenschaftliches Eigentum sind getrennt auszuweisen. Das Verfügungsrecht der kooperativen Einrichtungen über die Fonds der LPG wird in der Kooperationsvereinbarung geregelt.