Fonds der Volksvertretung

Fonds der Volksvertretung - finanzieller Fonds der örtlichen Volksvertretungen in der DDR, dem die Mittel der örtlichen Haushalte zugeführt werden können, die am Jahresende über den geplanten Kassenbestand hinaus vorhanden sind. Dem Charakter nach handelt es sich dabei um Mehreinnahmen und Minderausgaben, die während des Planjahres nicht verwendet worden sind. Ausgenommen von der Zuführung zum Fonds der Volksvertretung sind die nichtverbrauchten Investitions- und Werterhaltungsmittel, wenn es sich nicht um nachweisbare Einsparungen bei der Durchführung geplanter Maßnahmen handelt (Fonds für Grundmittel). Mit den Möglichkeiten zur Bildung des Fonds der Volksvertretung sollen die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe an hohen Leistungen für die Bürger bei effektivem Wirtschaften mit den finanziellen Mitteln materiell interessiert werden. Der Fonds der Volksvertretung ist in das Folgejahr übertragbar und wird, sofern es sich um Mittel der Städte und Gemeinden handelt, mit 3 Prozent verzinst. Über seine Verwendung entscheiden die jeweiligen Volksvertretungen. Sie können dieses Recht bis zu einem bestimmten Umfang an ihre Räte übertragen. Der Fonds der Volksvertretung soll so eingesetzt werden, dass er die Erfüllung der planmäßigen Aufgaben unterstützt, die Initiative der Werktätigen in den Betrieben und Wohngebieten fördert und auf die Erschließung von Reserven orientiert wird. Er soll vorrangig -der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Bürger dienen.