Fonds für Grundmittel

Fonds für Grundmittel - bei den örtlichen Volksvertretungen zu bildender Fonds, dem die am Jahresende nicht planmäßig verbrauchten finanziellen Mittel für Investitionen und Werterhaltungsmaßnahmen zuzuführen sind, soweit sie nicht nachweisbar aus echten Einsparungen während der Plandurchführung resultieren (Fonds der Volksvertretung). Der Bestand des Fonds für Grundmittel ist als Finanzierungsquelle für den jeweiligen örtlichen Haushalt des kommenden Planjahres für planmäßige Investitionen und Werterhaltungen einzusetzen. In seiner Höhe wird der bestätigte Anteil an den Gesamteinnahmen des Staatshaushaltes ( Haushaltsausgleich) reduziert. Der Fonds für Grundmittel trug bis 1973 die Bezeichnung Fonds für die Erweiterung und Erhaltung des staatlichen Vermögens.