Fondsausstattung

Fondsausstattung - 1. Übergabe materieller und finanzieller Mittel zur eigenverantwortlichen Verfügung an VVB, Kombinate, Betriebe, Institutionen und Einrichtungen. Diese Mittel sind so einzusetzen, dass die spezifischen Aufgaben mit höchster Effektivität erfüllt werden. - 2. Kennziffer, die den Bestand an Grundmitteln (zu Bruttowerten) und materiellen Umlaufmitteln je Arbeitskraft (Gesamtbeschäftigte oder Produktionsarbeiter) angibt. Als abgeleitete Kennziffer wird häufig die Grundfondsausstattung verwendet, die den Quotienten von Grundmittelbestand (zum Bruttowert) und der Anzahl der Arbeitskräfte (Gesamtbeschäftigte oder Produktionsarbeiter) darstellt.