Eigentums- und Fondssicherungsrechte

Eigentums- und Fondssicherungsrechte - i. e. S. dem Schutz des Eigentumsrechts (Eigentumsrecht, sozialistisches) bzw. der Fondsinhaberschaft dienende Ansprüche. Dazu zählen der Herausgabeanspruch, der Anspruch auf Wertersatz bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung und Ansprüche auf Beseitigung oder Unterlassung von Störungen, wobei für Immissionen Besonderheiten zu beachten sind. Die Eigentums- und Fondssicherungsrechte zielen auf die Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes, die Beseitigung eingetretener oder drohender Beeinträchtigungen oder einen Ausgleich für erlittenen Rechtsverlust. Dem Schutz vor Vermögensbeeinträchtigungen dienen ferner die Bestimmungen über die materielle Verantwortlichkeit (Verantwortlichkeit, materielle) und über den Aufwendungsersatz. - I. w. S. sind Eigentums- und Fondssicherungsrechte rechtliche Regelungen, die Vermögensstörungen vorbeugen und damit die Rechte von Eigentümern bzw. Fondsinhabern umfassend sichern sollen (Eigentumsvorbehalt, Sicherheitsleistung). Dieser Rechtsschutz ist für das Volkseigentum als grundlegendes Eigentumsverhältnis der sozialistischen Gesellschaft bes. ausgeprägt.