Fondsstützung

Fondsstützung - Zuführungen aus dem Staatshaushalt an Betriebe zur planmäßigen Bildung betrieblicher Fonds, sofern zeitweilig die plan- mäßigen Mittel der Betriebe dazu nicht ausreichen. Sie sind unter Anlegung eines strengen Maßstabes und Beachtung des Prinzips sozialistischer Sparsamkeit zu planen und von den wirtschaftsleitenden Organen und Finanzorganen verstärkt zu kontrollieren.