Fondsvorschuss

Fondsvorschuss - Gesamtheit der für den Produktionsprozess notwendigen materiellen Fonds, die ihren Wert anteilmäßig auf das neue Produkt übertragen und stofflich jeweils ganz in den Produktionsprozess eingehen (Grundmittel) bzw. als Durchschnittsvorrat an Umlaufmitteln ständig verfügbar sein müssen. Fondsvorschuss ist einmaliger Aufwand. Die Gesellschaft tätigt einen Abzug vom Nationaleinkommen, der - bei Arbeitsmitteln - durch ihr Fungieren im Produktionsprozess und durch die damit verbundene Wertübertragung über die Realisierung der Waren sukzessive zurückfließt, amortisiert wird (Amortisation) und zur Finanzierung von Investitionen dient. Der auf das neue Produkt übertragene Wertteil des Fondsvorschuss ist ein Teil des Fondsverzehrs oder laufenden Aufwandes und damit Bildungselement der Kosten (Selbstkosten). Über letzteres wird jedoch nicht die Tatsache wirksam, dass der Fondsvorschuss eine zeitlich dem wirtschaftlichen Ergebnis vorhergehende Belastung des gesellschaftlichen Akkumulations- fonds darstellt. Es kommt deshalb darauf an, für die Betriebe die Inanspruchnahme von Fonds ökonomisch spürbar zu machen, einen sparsamen und rationellen Einsatz und die effektive Ausnutzung der Fonds zu stimulieren und damit den Fondsvorschuss optimal zu gestalten. Die Erwirtschaftung der Mittel zur erweiterten Reproduktion der Fonds, die Produktionsfondsabgabe und der Kredit sind verschiedene Formen, um den Einsatz vorgeschossener vergegenständlichter Arbeit, also z. B. von Produktionsfonds, im Betrieb ökonomisch fühlbar zu machen. Die Berücksichtigung des Fondsaufwandes im Preis (Preistyp) macht den Fondsaufwand auch den Abnehmern gegenüber ökonomisch geltend.