Forderungsübergang

Forderungsübergang - rechtliche Übertragung einer Forderung auf einen anderen Gläubiger kraft Vertrages (Abtretung), Gesetzes oder staatlicher, insbesondere gerichtlicher Entscheidung. Am häufigsten werden Geldforderungen übertragen. Der Schuldner kann gegenüber dem neuen Gläubiger alle Einwendungen gegen die Forderung erheben, die er z. Z. ihres Überganges gegenüber dem bisherigen Gläubiger geltend machen konnte.