Forschungsfonds

Forschungsfonds - die in den abgeschlossenen Forschungsergebnissen materialisierten Gesamtaufwendungen. Der Forschungsfonds enthält somit die Aufwendungen, die für die Erarbeitung aller tatsächlich genutzten und potentiell nutzbaren Forschungsergebnisse gesellschaftlich notwendig waren. Forschungsergebnisse, die sich noch im wissenschaftlichen Arbeitsprozess befinden und im Sinne der Ziele einer Forschungs- und Entwicklungsaufgabe noch nicht abgeschlossen sind, sind nicht Bestandteil des Forschungsfonds. Der Forschungsfonds ist eine Bestandsgröße und bildet ebenso wie die Produktionsfonds oder Bildungsfonds einen schnell wachsenden Bestandteil des Nationalreichtums der Gesellschaft. Er vergrößert sich einerseits ständig durch die mit der Erreichung neuer Forschungsergebnisse verbundenen Aufwendungen. Andererseits wird er stets um die Bestandteile verringert, die durch das Aussondern veralteter, d. h. moralisch verschlissener Forschungsergebnisse ausscheiden. Voraussetzung zur Bildung des Forschungsfonds ist ein Forschungspotential als zusammenfassender Ausdruck aller objektiven und subjektiven Elemente des Forschungs- und Entwicklungsprozesses. Die Größe des volkswirtschaftlichen Forschungsfonds wird somit maßgeblich von der Größe, Struktur und Effektivität des Forschungspotentials eines Landes bestimmt. Je größer dieses Potential ist, desto höher wird in der Regel auch der Forschungsfonds sein. Mit der Intensivierung und Effektivitätserhöhung der Forschung und Entwicklung gewinnen die effektive Gestaltung und Ausnutzung des Forschungspotentials und damit die Möglichkeiten zur Einsparung an gesellschaftlichem Gesamtaufwand für die Bildung des Forschungsfonds besondere Bedeutung. Die effektive Nutzung des Forschungsfonds kann u. a. durch die Beschleunigung der Überführung wissenschaftlich- technischer Ergebnisse in die Produktion, durch die multivalente Nutzung dieser Ergebnisse, durch verstärkte Lizenzvergabe sowie durch die Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Arbeit erhöht werden.