Forschungskooperation

Forschungskooperation - arbeitsteilige Durchführung von wissenschaftlich-technischen Forschungs-, Entwicklungs- und Versuchsarbeiten als wichtigste Form der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsländern des RGW. Die Forschungskooperation beruht auf einheitlichen Zielstellungen und gemeinsamen Arbeitsprogrammen und wird durch Abschluss von Forschungskooperationsverträgen zwischen den hierzu berechtigten Instituten und wissenschaftlichen Einrichtungen organisiert. In diese Verträge eingeschlossen sind Vereinbarungen über Vertragsgegenstand bzw. Aufgaben und Ziele, Pflichten der Vertragspartner, Nutzung der Forschungsergebnisse, Rechtsschutz von Erfindungen bzw. Entdeckungen, Finanzierung der Forschungsarbeiten, materielle Verantwortlichkeit der Partner. In wachsendem Maße wird die Forschungskooperation mit Hilfe von internationalen Forschungskollektiven, gemeinsamen Laboratorien, Instituten und wissenschaftlich-technischen Organisationen bzw. wissenschaftlichen Produktionsvereinigungen durchgeführt.