Forschungsvertrag

Forschungsvertrag - Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, die in der Erarbeitung von Prognosen oder der Lösung von Aufgaben der Grundlagenforschung oder der angewandten Forschung (Forschung, angewandte) bestehen. Die Vorschriften über den Forschungsvertrag gelten sinngemäß auch für Leistungen der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung. Typische Zwischenleistungen aus Forschungsvertrag sind Stufen der Erarbeitung der Lösung nach einer bes. Nomenklatur, die theoretische bzw. experimentelle Erprobung von Ergebnissen und die Vorbereitung ihrer Anwendung. Die zu vereinbarenden Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beziehen sich u. a. auf eine erforderliche und ihm mögliche Unterstützung des Auftragnehmers beim. Bezug und bei der Montage themengebundener Grundmittel sowie bei Versuchen. Die Überleitung der Ergebnisse aus Forschungsvertrag in die Praxis erfolgt im wesentlichem durch Ableitung entsprechender Planentscheidungen über a) weitere Aufgaben von Wissenschaft und Technik, z. B. problemorientierte Erweiterung und Vertiefung von Erkenntnissen und deren Vergegenständlichung in neuen Erzeugnissen, Verfahren und anderen Neu- und Weiterentwicklungen; b) Investitionen, Materialversorgung, Absatz, Qualifizierung u. a.