Fortschreibung

Fortschreibung - 1. Stat. Ermittlung des Niveaus und teilweise der Struktur einer Massenerscheinung aus ihrem Anfangsbestand und ihren Veränderungen. Die Fortschreibung liefert Angaben über den Stand einer Massenerscheinung, in der Regel für einen Zeitpunkt, zu dem keine Erfassung durchgeführt wird. Sie dient der Darstellung und Analyse der Entwicklung von Massenerscheinungen. Ausgehend von einer Bestandsmasse werden die dazugehörigen Bewegungsmassen ermittelt. Durch Addition bzw. Subtraktion ergibt sich die neue Bestandsmasse. Mittels der Fortschreibung verändert man z. B. die Angaben der Volkszählung um die Zahl der Geburten und der Sterbefälle sowie der Zu- und Abwanderungen, um zum Stand der Bevölkerung an Terminen zwischen den Volkszählungen zu gelangen. Die Fortschreibung ist auch für die Ermittlung von Beständen in Betrieben wichtig, weil sie zeitweilig die Inventuren ersetzt. Die Fortschreibung wird angewendet, wenn es schwierig ist, die Bestandsmasse ständig neu festzustellen. Allerdings ersetzt die Fortschreibung die Erfassung nicht völlig. Je weiter letztere zurückliegt, umso ungenauer wird die durch die Fortschreibung bestimmte Bestandsmasse ausgewiesen. Man ermittelt Fortschreibungsergebnisse auch für den Erfassungszeitpunkt der Bestandsmasse, um die Zuverlässigkeit der Fortschreibung zu kontrollieren und um eventuell auch aktuelle Ergebnisse vor Abschluss der Aufbereitungsarbeiten vorliegen zu haben. Untersuchungsobjekt - 2. Finw. Änderung eines Feststellungsbescheides über einen Einheitswert durch Fortschreibungsbescheid; sie kann den Wert (Wertfortschreibung), die Art (Artfortschreibung) oder die Zurechnung (Zurechnungsfortschreibung) betreffen; - 3. Veränderung der bestätigten Ansätze des Haushaltsplanes (während der Plandurchführung), insbesondere durch Umverteilung von Haushaltsmitteln, Einsatz der Haushaltsreserve und Finanzierung von Maßnahmen über den außerplanmäßigen Haushaltsausgleich; sie soll die Kontinuität der Planung sichern und gewährleistet bei Plan-Ist-Vergleichen im Rahmen der Haushaltskontrolle die erforderliche Vergleichbarkeit.