Fortschrittskontrolle

Fortschrittskontrolle - Ermittlung und Überwachung des Bearbeitungsstandes der Arbeitsaufträge hinsichtlich ihrer termin-, qualitäts- und sortimentsgerechten Erfüllung an Hand des Fertigungsfortschritts der Einzelteile und Baugruppen und auf Basis der durchgeführten Arbeitsgänge. Die Fortschrittskontrolle ist ein Teilgebiet der Fertigungskontrolle und hat folgende Aufgaben: a) Ermittlung des Produktionsfortschritts der Erzeugnisse mit Hilfe des Fertigungsgrades der Einzelteile und Baugruppen und dessen Vergleich mit dem geplanten Produktionsfortschritt, der durch die vorgegebenen Fortschrittszahlen festgelegt und in den Fortschrittslisten enthalten ist; b) Kontrolle des Produktionsfortschritts in den entscheidenden Betriebsabschnitten und an den wichtigsten Anlagen; c) Kontrolle des Durchlaufes der Repräsentativteile (Erzeugnis, repräsentatives); d) Ermittlung der tatsächlichen und Vergleich mit der geplanten Durchlaufzeit. Für eine wirksame Fortschrittskontrolle sind insbesondere folgende Voraussetzungen erforderlich: a) Aufschlüsselung des Betriebsplanes in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht (Planaufschlüsselung); b) Übergabe der Arbeitsaufträge an die Produktionsabteilungen an Hand der Fortschrittslisten; c) Anwendung geeigneter Kontrollmittel zur Rationalisierung der Fortschrittskontrolle, insbesondere mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung und der Netzplantechnik. Die Fortschrittskontrolle geht von der täglichen Erfassung der gefertigten Gutstückzahlen in den Produktionsabschnitten und -abteilungen aus. Durch die Verdichtung und kumulative Fortschreibung der Ergebnisse in den Fortschrittslisten ist der Fertigungsfortschritt exakt kontrollierbar. Damit erhält der Produktionsleiter Auskunft über den Fertigungsgrad und den Aufenthaltsort der Teile und Baugruppen. Die Ergebnisse der Fortschrittskontrolle sind wichtig für die Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung. Es kommt darauf an, die Informationen aus der Fortschrittskontrolle über den sozialistischen Wettbewerb und die innerbetriebliche wirtschaftliche Rechnungsführung (Rechnungsführung, wirtschaftliche) mit der ideellen und materiellen Interessiertheit der einzelnen Werktätigen und Kollektive zu verbinden.