Frachtpapiere

Frachtpapiere - alle Schriftstücke, die Bestandteil einer Sendung des Güterverkehrs sind und diese im allgemeinen begleiten. Frachtpapiere sind a) der Frachtbrief als Beweisunterlage über die Tatsache und den Zeitpunkt des Abschlusses sowie über den Inhalt des Frachtvertrages, außerdem als Abfertigungspapier für Buchungs- und Abrechnungszwecke bei Eisenbahn, Kraftverkehr und Luftverkehr nach unterschiedlichem Muster; b) die Expressgutkarte und der Gepäckschein (als spezifische Frachtpapiere für den Expressgut- und Reisegepäckverkehr bei der Eisenbahn); c) der Ladeschein; d) das Konnossement (als Urkunde des Seefrachtvertrags); e) Sonstige Frachtpapiere (z. B. tierärztliche Atteste, Ausfuhrpapiere), die den Sendungen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen beizugeben sind.