Frachtstundung

Frachtstundung - Verfahren der Deutschen Reichsbahn zur bargeldlosen Frachtabrechnung. Die Teilnahme an der Frachtstundung ist freiwillig, für Inhaber oder Mitbenutzer von Anschlussbahnen jedoch Pflicht. Die Abrechnung mit den Stundungsnehmern wird im allgemeinen halbmonatlich mittels Anweisungen aus Anweisungsheften oder Einzelanweisungen durchgeführt. Für bestimmte Transportkunden (z. B. für Deutrans sowie für Außenhandelsbetriebe) bestehen bes. Verfahren der Frachtstundung.