Frachtzahlung

Frachtzahlung - Verfahren für die Bezahlung des Transportpreises sowie sonstiger während des Transports entstehender Entgelte aus dem Güterverkehr. Die Frachtzahlung beim Gepäck- und Expressgutverkehr sowie beim Stückgutverkehr wird im allgemeinen bei der Aufgabe der Sendungen geleistet. Im sonstigen Güterverkehr ist die Frachtzahlung durch den Absender (Freivermerk) oder Empfänger möglich. Maßgebend hierfür sind die Lieferklauseln. Sie legen fest, wer (Absender oder/und Empfänger) die Frachtzahlung vorzunehmen hat und zu welchen Teilen. Die Frachtzahlung kann bar, mit Scheck, durch Frachtstundung oder durch zentrale Frachtbe- und -abrechnung, andernfalls durch die in der Wirtschaft üblichen Abrechnungsverfahren vorgenommen werden.