Frage

Zu der Frage der Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung.

Eine in der Tschechoslowakei ansässige Firma, die Güter zur Versendung an einen tschechischen Spediteur übergeben hat und weiß, dass dieser für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als Zwischenspediteur eine Firma in der Bundesrepublik beauftragen wird, die ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen arbeitet, und dass diese Firma ihrerseits einen ebenfalls nach den ADSp arbeitenden Spediteur mit dem Umschlag der Güter beauftragen wird, muss ihrem Anspruch nach § 823 I BGB wegen Beschädigung ihres Eigentums einen Haftungsausschluss nach den Vorschriften der ADSp entgegenhalten lassen.

Lässt sich eine Bank nach Konkurseröffnung von einem anderen Konkursgläubiger eine bis dahin ungesicherte Forderung gegen den Gemeinschuldner abtreten, die nach der zwischen der Bank und dem Gemeinschuldner bestehenden Sicherungsabrede in den Deckungsbereich der Sicherung fällt, so scheitert der Erwerb eines Absonderungsrechts an § 15 KO.

Eine Bank handelt grundsätzlich rechtsmissbräuchlich, wenn sie in Kenntnis der wirtschaftlich schlechten Lage ihres Bankkunden eine gegen ihn gerichtete Forderung von einem Dritten erwirbt, um diesem Deckung aus einer von ihr nicht voll benötigten Sicherheit zu verschaffen.

Ein Teilhaber kann der von einem anderen Teilhaber betriebenen Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft nicht unter Berufung auf ein Zurückhaltungsrecht gemäß § 273 BGB widersprechen. Dies schließt aber nicht aus, dass sich im Einzelfalle die Durchsetzung des Anspruchs auf Aufhebung der Gemeinschaft als unzulässige Rechtsausübung erweisen kann.

Die öffentliche Zustellung des Widerrufs eines wechselbezüglichen gemeinschaftlichen Testaments ist auch dann wirksam, wenn ihre Bewilligung erschlichen worden ist. Gegenüber demjenigen, der Rechte aus einem nach öffentlicher Zustellung des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments errichteten Testament geltend macht, kann jedoch der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung erhoben werden, wenn der Erblasser die öffentliche Zustellung der Widerrufserklärung bewirken ließ, obwohl ihm der Aufenthaltsort seines Ehegatten bekannt war.

Zur Frage der Wirksamkeit einer Verpflichtung der Käufer von Bauland im Kaufvertrag, entsprechend einer zuvor zwischen Gemeinde und Grundstücksverkäufer getroffenen Abrede an die Gemeinde einen Folgekostenbeitrag zu zahlen.

Wer Schecks zur Sicherung eines Darlehens entgegennimmt, kann sich bei grobfahrlässiger Unkenntnis davon, dass der Aussteller im Innenverhältnis zur Bank von der Scheckkarte pflichtwidrig Gebrauch nach, auf die Scheckkartengarantie nicht berufen.

Gesellschaftsverträge von sog. Publikums-Kommanditgesellschaften unterliegen der Inhaltskontrolle nach § 242 BGB.

Wird in einer solchen Gesellschaft ein mit Geschäftsführungs- und Überwachungsaufgaben betrauter Aufsichtsrat gebildet, so kann die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche, die sich gegen Gesellschafter als Mitglieder des Aufsichtsrats richten, nicht unter fünf Jahre herabgesetzt werden.

Dem gegen eine Kommanditgesellschaft gerichteten Unterlassungsanspruch, der wegen Gesellschaftsidentität auch gegen eine diesem Anspruch zuwiderhandelnde andere Kommanditgesellschaft geltend gemacht werden kann, steht nicht entgegen, darf ein weiterer Gesellschafter als Kommanditist in die Umgehungsgesellschaft aufgenommen wird.

Für Schäden, die durch Unterbrechung der Stromzufuhr verursacht werden, gilt der Haftungsausschluss gemäß Abschnitt II Nr. 5 AVB stets.

Er erfasst vertragliche und deliktische Ersatzansprüche.

Soweit der Haftungsausschuss Platz greift, kann ihm im Einzelfall mit dem allgemeinen Arglisteinwand begegnet werden.

Entfällt die vom Vermieter eines Kraftfahrzeugs gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung durch den Mieter, so verstößt es gegen Treu und Glauben, ihm in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder vorformulierten Verträgen des Vermieters die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen haben.

Zur Frage, wann sich ein Werkunternehmer beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften nicht auf den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen kann.

Das Revisionsgericht kann eine notwendige, vom Berufungsgericht unterlassene Auslegung selbst vornehmen, wenn das Berufungsgericht die dazu erforderlichen Feststellungen getroffen hat und weitere Feststellungen nicht mehr in Betracht kommen. Das gilt auch dann, wenn mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen.

Haben die Parteien eines Kaufvertrags durch Allgemeine Geschäftsbedingungen die Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt, so umfasst der gleichzeitige Ausschluss des Ersatzes unmittelbarer oder mittelbarer Schäden in der Regel nicht den Schaden, der sich aus einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ergibt.

Die Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung über die fehlende Erlaubnis des Verpächters verstößt dann gegen Treu und Glauben, wenn der anfechtende Unterpächter zuvor mit dem Verpächter über dieselben Räume einen Pachtvertrag zu gleich günstigen Bedingungen abgeschlossen und der bisherige Pächter dazu durch Aufgabe seines Pachtvertrages beigetragen hat.

Ein mit einem Nichtkaufmann abgeschlossener Finanzierungsleasingvertrag stellt in der Regel nur dann ein verdecktes Abzahlungsgeschäft dar, wenn dem Leasingnehmer das Recht eingeräumt ist, die Sache nach Ablauf der Mietzeit zu Eigentum zu erwerben.

Der in einem als Mietvertrag zu wertenden Leasingvertrag formularmäßig vereinbarte vollständige Gewährleistungsausschluss ist wirksam, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer sämtliche ihm gegenüber dem Lieferanten zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche einschließlich der Wandlungsbefugnis überträgt.

Der Verpächter einer Werkskantine kann wegen der vereinbarten Bindung des Pächters in Preisgestaltung und Leistungsangeboten verpflichtet sein, zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit der Kantine beizutragen.

Der Umstand, dass eine GmbH, deren Alleingesellschafterin ebenfalls eine juristische Person ist, mit einem Stammkapital ausgestattet ist, das außer Verhältnis zu ihrem satzungsmäßigen Zweck steht, rechtfertigt weder für sich allein, noch dann ohne weiteres einen Haftungsdurchgriff ihrer Gläubiger gegen die Alleingesellschafterin, wenn die GmbH finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in diese eingegliedert ist.