Fragebogen

Fragebogen - Arbeitsunterlage für die statistische Erfassung, in der die im Frageprogramm enthaltenen Merkmale und Kennziffern in die für die Erfassung notwendige Form umgesetzt werden. Die Bezeichnung Fragebogen wird traditionell noch für alle Erfassungsbogen und Berichtsunterlagen für die Eintragung statistischer Informationen (Berichtsbogen) benutzt, und zwar für betriebliche und überbetriebliche Zwecke. Die Fragebogen für die Abrechnung des Planes und anderer Vorgaben werden als Berichtsbogen bez. Damit bringt man den Rechenschaftscharakter dem Fragebogen zum Ausdruck. Fragebogen können auch im Sinne der Erfassungsunterlagen Primärdokumente aus Rechnungsführung und Statistik, z. B. Lohnscheine, sein oder auch anfallende Lochkarten, Lochstreifen, Pendelbogen usw. Die Erfassungsbogen enthalten die Bezeichnung von Kennziffern und Merkmalen sowie Raum für die zahlenmäßigen Angaben. Die Kennziffern und Merkmale bzw. Fragen müssen eindeutig sein, gegebenenfalls definiert und erläutert werden, um eine einheitliche Erfassung zu gewährleisten. An einen Fragebogen müssen folgende Forderungen gestellt werden, die sich sowohl aus der Erfassung als auch aus anderen Stufen der statistischen Arbeit ergeben: Der Fragebogen muss so gestaltet sein, dass er sich leicht und sicher ausfüllen lässt; Fragen bzw. Kennziffern oder Merkmale sind präzise zu formulieren, Maßeinheiten exakt anzugeben. Wenn man diese nicht eindeutig fassen kann, müssen Erläuterungen gegeben werden; Musterbeispiele sind anzubringen und Antworten vorzudrucken. Das gilt im wesentlichen für einmalige Erfassungen. Erleichternd für die Ausfüllung des Fragebogens ist es, wenn Zeilen und Spalten nummeriert und Kontrollmöglichkeiten eingebaut werden. Ein Fragebogen hat drei Bestandteile: a) der Kopf umfasst allg. Angaben über die Erfassung und den Befragten; b) der Hauptteil des Fragebogen enthält die Fragen; c) der Fuß des Fragebogen umfasst das Datum der Ausfüllung und die Unterschrift des Befragten bzw. entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die des Betriebsleiters und des Hauptbuchhalters.