Franchise

Franchise, Selbstbeteiligung, Selbstbehalt - Beteiligung des Versicherungsnehmers am versicherten Schadenbetrag. Mit der Franchise wird die Haftung des Versicherers in der Sach- und Haftpflichtversicherung eingeschränkt. Dadurch soll der Versicherungsnehmer an der Schadenverhütung und Schadenminderung ökonomisch interessiert werden. Die Franchise dient auch dazu, die Bearbeitung von Kleinschäden, die der Versicherungsnehmer aus eigenen Mitteln ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten ausgleichen kann, vom Versicherungsschutz auszuschließen. Es können zwei Formen der Franchise unterschieden werden: die Abzugsfranchise und die Integralfranchise. Bei der Abzugsfranchise wird von jedem versicherten Schadens- betrag ein festgelegter bzw. vereinbarter Prozentsatz oder absoluter Betrag abgezogen. Bei der Integralfranchise werden Schäden unterhalb der Franchisengrenze nicht bezahlt, alle die Grenze übersteigenden Schäden aber in voller Höhe. In werden Franchise z. B. in den Versicherungsformen der sozialistischen Wirtschaft und in der Kraftfahrzeugversicherung der Bürger angewandt.