Frankaturzwang

Frankaturzwang - Verpflichtung für den Frachtzahler im Güterverkehr zur Bezahlung der Transportentgelte (Fracht und sonstiger Beträge) bei Aufgabe der Sendung. Frankaturzwang besteht a) bei der Eisenbahn für Gepäck- und Expressgut, Stückgutsendungen, Wagenladungen mit leichtverderblichen und bestimmten geringwertigen Gütern; b) im Luftverkehr und Seeverkehr in bestimmten Relationen, z. T. für bestimmte Güter.