Frauenarbeitsschutz

Frauenarbeitsschutz - bes. Schutz der werktätigen Frauen durch die Gestaltung der Arbeitsbedingungen und medizinische Betreuung entsprechend den physiologischen und psychologischen Besonderheiten der Frauen. Schwere oder gesundheitsgefährdende Arbeiten sind für Frauen verboten. Diese Tätigkeiten sind in speziellen Rechtsvorschriften festgelegt. Das Heben und Tragen von Lasten ist nicht zulässig. Der Frauenarbeitsschutz ist Teil der besonderen sozialen Betreuung der Frau im Sozialismus und ist Ausdruck der Verwirklichung der Gleichberechtigung. Vor allem durch geeignete technische und organisatorische Gestaltung und Maßnahmen (Wissenschaftliche Arbeitsorganisation) wird die Arbeit der Frauen erleichtert, gefährdungs- und erschwernisfreier gestaltet, um den gleichberechtigten Einsatz der Frau in der Mehrzahl der Berufe (nicht nur in den traditionellen Frauenberufen) zu sichern. Die Frauen genießen speziellen Gesundheitsschutz durch Einstellungs-, Reihenuntersuchungen, insbesondere bei Schwangerschaft, sowie durch besondere Urlaubs- und Freizeitregelungen.