Frauenausschuss

Frauenausschuss - gewählte Kommission der Gewerkschaftsleitung der Betriebe bzw. Einrichtungen zur Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen, Entscheidungen und Beschlüssen der Betriebsgewerkschaftsleitung für eine wirksame Interessenvertretung der Arbeiterinnen und aller anderen berufstätigen Frauen und Mädchen im Betrieb. Der Frauenausschuss nimmt auf der Grundlage der Beschlüsse und des FDGB Einfluss auf die Hebung des sozialistischen Bewusstseins der Frauen und Mädchen, er unterbreitet der BGL Vorschläge zur planmäßigen Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und fördert die politische und beruflich-fachliche Aus- und Weiterbildung der Arbeiterinnen und aller berufstätigen weiblichen Beschäftigten. Die ersten Frauenausschuss entstanden 1952 auf Empfehlung des Politbüros des ZK der SED. Seit 1964 wurde die volle Verantwortung für die Anleitung des Frauenausschuss den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen übertragen. Dem Frauenausschuss gehören gesellschaftlich aktive, beruflich erfahrene sowie junge Frauen, bes. Arbeiterinnen und Angehörige der weiblichen Intelligenz, an. Sie werden aus allen wichtigen Bereichen des Betriebes bzw. der Einrichtung im Zusammenhang mit den Gewerkschaftswahlen vorgeschlagen und auf einer Frauenversammlung gewählt. In Betrieben mit über 70% weiblichen Beschäftigten entscheiden die Leitungen über die Bildung eines Frauenausschuss Vom Bundesvorstand des FDGB werden allen Gewerkschaftsleitungen inhaltliche Orientierungen für die Arbeit mit den Frauenausschuss gegeben. Der Frauenausschuss arbeitet auf der Grundlage des Arbeitsplanes der BGL.