freiberuflich Tätige

Freiberuflich Tätige - Berufstätige, die i. e, S. nicht in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu juristischen oder natürlichen Personen stehen, aber gesellschaftlich anerkannte Arbeit leisten, bes. auf kulturellem und pädagogischem Gebiet, z. B. freischaffende Schriftsteller, Künstler, Musiker; freipraktizierende Personen im Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen, Masseure, Heilgymnastiker) und auf anderen Gebieten (Architekten, Rechtsanwälte u. a.). Nicht zu den freiberuflich Tätigen zählen im Arbeitsrechtsverhältnis stehende Personen, die auf solchen wie den o. g. Gebieten nebenberuflich tätig sind, sowie alle sonstigen auf eigene Rechnung ein Gewerbe ausübenden Personen, deren Tätigkeit Handels- oder Dienstleistungscharakter trägt.