Freihafen

Freihafen - Hafengebiet außerhalb der Zollgrenze eines Landes, das als Zollausland gilt. Einfuhrware unterliegt der Verzollung; sie kann ohne Zollerhebung im Freihafen gelagert, umgepackt, bearbeitet und wieder ausgeführt werden. Erst bei Einbringen der Ware in das Zollgebiet besteht Zollpflicht. Freihafen oder Zollfreizonen in Seehäfen sind bei starkem Transitverkehr auf dem Seewege von Bedeutung und spielen im Konkurrenzkampf kapitalistischerHäfen um die Ladung und Kapitalinvestitionen im Hafengebiet eine wichtige Rolle.