Freimachung

Freimachung - Vorausentrichtung von Gebühren für das Befördern von Postsendungen und das Ausführen von Zusatzleistungen im Postdienst sowie im Postzeitungsvertrieb. Die Freimachung kann durch Postwertzeichen, Freistempelabdruck (von Absender- oder Postfreistemplern), Barzahlung oder bargeldlose Zahlung erfolgen. In besteht für alle Postsendungen die gesetzliche Pflicht zur Freimachung.