Freimachungszwang

Freimachungszwang - rechtlich begründete Forderung der Post gegenüber dem Absender, die Gebühren für das Befördern einzuliefernder Postsendungen und für das Erbringen gewünschter Zusatzleistungen im Voraus zu entrichten. In besteht der Freimachungszwang für alle Sendungen und Zusatzleistungen des Postdienstes und des Postzeitungsvertriebes. Nicht oder nicht vollständig freigemachte Sendungen werden an den Absender zurückgegeben. Fehlt die Absenderangabe, so wird das Eineinhalbfache der fehlenden Gebühr als Nachgebühr vom Empfänger eingezogen. Verweigert der Empfänger die Zahlung der Nachgebühr, so gilt die Annahme der Postsendung als verweigert. Die betreffende Postsendung wird entsprechend speziellen Rechtsvorschriften der Erstordnung als unanbringlich weiterbehandelt.