Freiwillige Krankenversicherung

In die freiwillige Krankenversicherung kann jeder, der eine bestimmte Einkommensgrenze dauerhaft übersteigt. Die freiwillige Krankenversicherung wird bei einer Gesetzlichen Krankenkasse geführt und ist nicht zu verwechseln mit einer privaten Krankenversicherung.

Die Höhe des Jahresbruttoeinkommens ist dafür ausschlaggebend, ob man unter die allgemeine Versicherungspflicht fällt, oder ob man eine freiwillige Krankenversicherung abschließen kann. Allerdings muss man drei Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt und bekanntgegeben. Für das Jahr 2009 gilt ein Betrag von 48.600 Euro als Grenze. Wer darüber liegt, hat die Möglichkeit, in eine Privatversicherung zu wechseln. Man kann aber auch in der bisherigen Gesetzlichen Krankenkasse bleiben und dort eine freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Die Leistungen, welche die freiwillige Krankenversicherung im Krankheitsfall zahlt, orientieren sich am allgemeinen Leistungskatalog für Pflichtversicherungen. Das bedeutet, dass ein Mitglied der freiwilligen Krankenversicherung keine besseren Leistungen erhalten kann als ein Pflichtversicherter. Der Beitrag orientiert sich weiter am Einkommen, allerdings tritt hier eine Beitragsbemessungsgrenze in Kraft, die bewirkt, dass die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung eine gewisse Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Zur Finanzierung der Beiträge hilft nach wie vor der Arbeitgeber mit. Allerdings zahlt dieser seinen Anteil nicht wie bei der Pflichtversicherung an die Sozialversicherung direkt, sondern er leistet den Arbeitgeberanteil in Form eines Zuschusses an den Arbeitgeber zusammen mit der Lohnabrechnung. Der Arbeitnehmer kann diesen Zuschuss auch dafür verwenden, eine Private Krankenversicherung abzuschließen anstatt die freiwillige Krankenversicherung bei der bisherigen Krankenkasse weiterzuführen.

Die freiwillige Krankenversicherung hat gegenüber der privaten Versicherung den Vorteil, dass eine kostenfreie Familienversicherung von nicht arbeitenden Ehepartnern und Kindern möglich ist, während in der privaten Versicherung für jede Person Beitrag entrichtet werden muss.