Freiwillige Krankenversicherung

Die freiwillige Krankenversicherung wurde für Menschen eingeführt, die durch die reguläre Versicherungspflicht erfasst werden. Das können zum Beispiel Menschen sein, die über der Beitragsbemessungsgrenze von 3750,00 Euro liegen oder aber auch Selbstständige. Diese Personen können sich dann privat versichern. Wer das nicht möchte, hat nun auch die Möglichkeit auf eine freiwillige Krankenversicherung. Gründe dafür, dass man sich nicht privat versichern möchte, können zum Beispiel sein, dass die Beiträge wegen des zu hohen Eintrittsalters zu hoch sind. Die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung sind in manchen Fällen dann wesentlich geringer. Denn die Beiträge in der privaten Krankenversicherung können sich ab einem gewissen Alter und je nach Krankengeschichte auch sehr nah am vierstelligen Bereich ansiedelt. Die freiwillige Krankenversicherung dagegen kostete einheitlich zwischen 300,00 Euro und 400,00 Euro. Wichtig ist, dass man in die freiwillige Krankenversicherung eintritt ohne die Frist von drei Monaten nach dem Ende der Versicherungspflicht zu versäumen. Ansonsten verliert man das Recht der freiwillige Krankenversicherung beizutreten. Außerdem beginnt der Versicherungstermin immer an dem Datum, an dem die gesetzliche Versicherungspflicht endet. Auch nach der Mitgliedschaft in einer Familienversicherung hat man die Möglichkeit in eine freiwillige Krankenversicherung zu gehen. Möchte man die freiwillige Krankenversicherung verlassen, muss diese schriftlich gekündigt werden. Danach ist es schwer wieder aufgenommen zu werden. Man sollte sich das daher gut überlegen.